Allgemeines

Seit dem 1. Januar 2006 ist das Gesetz über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG) in Kraft. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für Vermögensverwaltungsgesellschaften als neue, international anerkannte Finanzintermediäre. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht den Vollzug des Vermögensverwaltungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung sowie die Einhaltung der Reglemente und trifft die notwendigen Massnahmen.

Das VVG regelt die Voraussetzungen für die gewerbsmässige Erbringung und Vermittlung der Vermögensverwaltung und bezweckt den Schutz der Kunden sowie die Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Finanzplatz. Dem VVG unterstehen Vermögensverwaltungsgesellschaften, die ihr Domizil in Liechtenstein haben.

Die unabhängigen Investmentexperten der Alean (Capital) verfügen über Jahrzehnte lange Erfahrung in der Vermögensverwaltung und im Bewirtschaften grosser Vermögen. Zudem sind Sie es gewohnt die Aufgaben in einem politischen und ökonomischen sehr anspruchsvollen Umfeld umzusetzen.

Die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Liechtenstein ermöglichen es unabhängigen Vermögensverwaltern, umfassende Finanzdienstleistungen von hoher Qualität anzubieten.